IT-Sicherheit in der Arztpraxis: Schützen Sie sensible Daten zuverlässig

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Stellen Sie sich vor, Ihre gesamte IT fällt aus. Kein Zugriff auf Patientenakten, keine Abrechnung, kein Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Genau das ist heute ein realistisches Szenario, wenn Cyberangriffe Arztpraxen treffen. Laut aktueller BSI-Studie sind viele Praxen unzureichend geschützt. Die Folgen können gravierend sein: Stillstand, Datenverlust, rechtliche Konsequenzen und ein Vertrauensbruch gegenüber Ihren Patienten.

Klar ist: Die Digitalisierung Ihrer Praxis bringt enorme Chancen, aber auch neue Risiken. Gerade weil Sie mit hochsensiblen Gesundheitsdaten arbeiten, tragen Sie eine besondere Verantwortung – technisch wie rechtlich. Wenn Sie frühzeitig für IT-Sicherheit in Ihrer Arztpraxis sorgen, schützen Sie nicht nur Ihre Daten, sondern sichern auch den Praxisbetrieb. 

Die rechtliche Grundlage für IT-Sicherheit in der Arztpraxis

Als Arztpraxis verarbeiten Sie täglich besonders schützenswerte personenbezogene Daten. Damit unterliegen Sie strengen gesetzlichen Vorgaben zur IT-Sicherheit. Ziel dieser Regelungen ist es, sensible Gesundheitsdaten vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff zu schützen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Praxisbetriebs sicherzustellen.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Überblick:

  • § 75b SGB V: Verpflichtet Vertragsärzte, bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit umzusetzen. Diese Regelung bildet die Grundlage für die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV.

  • Art. 32 DSGVO: Verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): Ergänzt die DSGVO für den deutschen Kontext, insbesondere bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

  • IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Gilt für sogenannte kritische Infrastrukturen und kann auch auf größere medizinische Einrichtungen wie medizinische Versorgungszentren zutreffen.

Diese Vorschriften greifen ineinander. IT-Sicherheit ist für Ärzte keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für jede Praxis, unabhängig von ihrer Größe oder Fachrichtung. Wenn Sie den Datenschutz in Ihrer Arztpraxis ernst nehmen, kommen Sie an sicheren IT-Strukturen nicht vorbei.

So erfüllen Sie die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie in Ihrer Arztpraxis

Damit die gesetzlichen Vorgaben zur IT-Sicherheit in der Arztpraxis umsetzbar sind, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht. 

Die Richtlinie definiert technische und organisatorische Maßnahmen, die je nach Praxisgröße verbindlich umzusetzen sind. Ziel sind einheitliche, praxisnahe und realistische  Mindeststandards. Wer die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie erfüllen will, sollte sich jetzt intensiv mit den konkreten Anforderungen auseinandersetzen. Die Frist zur Umsetzung läuft bereits und endet am 1. Oktober 2025.

Was konkret gefordert ist und welche Maßnahmen in der Praxis besonders relevant sind, zeigen die folgenden Beispiele.

Die wichtigsten Anforderungen – gestaffelt nach Praxisgröße

Die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie für Ärzte unterscheidet bei den Anforderungen zwischen kleinen, mittleren und großen Praxen. Entscheidend ist dabei die Anzahl der Personen, die Zugriff auf die IT-Systeme haben. Je größer Ihre Arztpraxis, desto umfangreicher die Pflichtmaßnahmen. Die folgenden Beispiele geben einen ersten Überblick:

Für kleine Praxen (bis 5 Personen mit IT-Zugriff):

  • Datensicherung: Es muss ein funktionierendes Backup-Konzept existieren. Die Sicherung muss automatisiert, verschlüsselt und regelmäßig überprüft werden.

  • Antivirenschutz: Jede IT-Arbeitsstation benötigt eine aktuelle Virenschutzlösung mit Echtzeitschutz. Kostenlose Programme reichen in der Regel nicht aus.

Für mittlere Praxen (6 bis 20 Personen mit IT-Zugriff):

  • Benutzer- und Rechteverwaltung: Jede Person benötigt ein eigenes Nutzerkonto mit individuell definierten Zugriffsrechten. Gemeinsame Logins sind nicht erlaubt.

  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse: Zugriffe, Systemänderungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Für große Praxen und MVZ (mehr als 20 Personen mit IT-Zugriff):

  • IT-Notfallmanagement: Es muss ein schriftlich fixierter Notfallplan vorhanden sein, der bei IT-Ausfällen oder Cyberangriffen den Ablauf regelt.

  • Risikobewertung und kontinuierliche Sicherheitskontrolle: Große Einrichtungen sind verpflichtet, Risiken systematisch zu analysieren und ihre Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen.

Aktualisierungen der Richtlinie im Blick behalten

Die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie wird regelmäßig überarbeitet. Hintergrund sind neue technische Entwicklungen, gesetzliche Anforderungen und veränderte Risikolagen. Damit Ihre Praxis dauerhaft rechtssicher bleibt, sollten Sie die aktuellen Änderungen stets im Blick behalten. Drei Beispiele aus der aktuellen Version (gültig ab Oktober 2025):

  • Erweiterte Schulungspflichten: Mitarbeiter sollen nicht nur beim Einstieg, sondern regelmäßig und aufgabenbezogen zu IT-Sicherheit geschult werden.

  • Strengere Anforderungen an veraltete Systeme: IT-Komponenten ohne Sicherheitsupdates dürfen nicht mehr genutzt werden. Systeme mit ablaufendem Support müssen rechtzeitig ersetzt werden.

  • Klarere Regeln für externe Dienstleister: Fremdpersonal benötigt dokumentierte Zugriffsregelungen, zum Beispiel Benutzerprotokolle und ggf. Aufsichtspflichten.

Die vollständige Übersicht finden Sie direkt bei der KBV. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre IT-Maßnahmen regelmäßig oder stimmen Sie sich eng mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Was verbessert die IT-Sicherheit in der Arztpraxis?

IT-Security in Arztpraxen gelingt, wenn technische Schutzmaßnahmen mit klaren Prozessen zusammenspielen. Entscheidend sind regelmäßige Backups, professionelle Firewalls, aktueller Virenschutz, Antispam-Lösungen und geschulte Mitarbeiter. Zusätzlich sollten alle eingesetzten Systeme zuverlässig, stabil und datenschutzkonform sein. So bleibt Ihre Praxis dauerhaft handlungsfähig.

1. Über Backups Daten zuverlässig sichern

Regelmäßige, verschlüsselte Backups sind Pflicht. Sie schützen vor Datenverlust und müssen jederzeit wiederherstellbar sein. Ihr IT-Dienstleister sollte die Umsetzung regelmäßig prüfen.

2. Firewall & Netzwerkschutz

Statt Standardrouter braucht es professionelle UTM-Systeme mit integrierter Firewall und Angriffserkennung. Nur so erfüllen Sie die KBV-Anforderungen und schützen Ihre Systeme wirksam.

3. Virenschutz & Antispam

Aktuelle Antivirensoftware mit Echtzeitschutz und zentrale Verwaltung sind unverzichtbar. Ergänzt durch eine Antispam-Lösung, die gefährliche Mails vorab filtert, entsteht ein solider Basisschutz.

4. Schulungen für Ihr Team

Viele Sicherheitslücken entstehen durch Unachtsamkeit. Regelmäßige Schulungen sensibilisieren Ihr Team für Risiken.

5. DSGVO-konforme Software

Setzen Sie nur Lösungen ein, die den Datenschutz erfüllen. myMedax stellt das etwa für die digitale Patientenaufnahme sowie das Patientenmanagement sicher und schützt sensible Patientendaten vor unbefugtem Zugriff.

6. Notfallplan & Soforthilfe

Ein IT-Notfall kann den Praxisbetrieb lahmlegen. Ein klarer Notfallplan mit definierten Abläufen und schneller Unterstützung durch einen erfahrenen IT-Partner ist essenziell.

7. Mit dem CyberRisikoCheck das Sicherheitsniveau messen

Wo steht Ihre Praxis aktuell in Sachen IT-Sicherheit? Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 hilft Ihnen, Schwachstellen systematisch zu erkennen und gezielt zu beheben. Das Tool ist besonders geeignet für kleine und mittlere Praxen, die schnell Klarheit und Orientierung benötigen.

Warum ein spezialisierter Dienstleister entscheidend ist

IT-Sicherheit in der Arztpraxis lässt sich nicht einfach nebenbei umsetzen. Die technischen und rechtlichen Anforderungen sind komplex und verändern sich laufend. Umso wichtiger ist ein erfahrener IT-Dienstleister, der Ihre Praxis ganzheitlich begleitet, so wie unser Partnerunternehmen optimIT.

Dabei zählt nicht nur Technik, sondern auch Branchenverständnis. Ein guter Partner kennt die Besonderheiten des Praxisalltags, weiß, worauf es bei sensiblen Daten ankommt, und bietet praxisnahe Lösungen. Das Besondere an optimIT: Das Team vereint IT-Kompetenz mit medizinischem Know-how – etwa durch Rettungssanitäter, MFAs und Praxismanager im Team. So entstehen Lösungen, die nicht nur sicher, sondern im Alltag auch praktikabel sind.

Worauf Sie bei der Auswahl eines IT-Dienstleisters achten sollten:

  • Fachliche Zertifizierungen, bei optimIT etwa nach BSI-Standard 

  • Branchenerfahrung im Gesundheitswesen mit Kenntnis der Abläufe in Praxen und MVZs

  • Transparente Betreuung inklusive Notfallplanung, Schulungen und regelmäßiger Kontrolle

  • Verlässlichkeit und Erreichbarkeit im laufenden Betrieb und besonders im Ernstfall

  • Datenschutzkonforme Umsetzung inklusive DSGVO-Beratung und dokumentierter Maßnahmen

Ein IT-Dienstleister ist kein reiner Techniklieferant, sondern strategischer Partner. Wer hier die richtigen Weichen stellt, entlastet nicht nur sein Team, sondern sichert langfristig den Praxisbetrieb.

IT-Sicherheit in der Arztpraxis: Jetzt auf Nummer sicher gehen

Ob Datenschutz, gesetzliche Vorgaben oder der Schutz vor Cyberangriffen – IT-Sicherheit in der Arztpraxis ist heute unverzichtbar. Stellen Sie sich professionell auf, schützen Sie nicht nur sensible Daten, sondern auch Ihren Praxisbetrieb. Mit den richtigen Maßnahmen und einem verlässlichen IT-Partner an Ihrer Seite schaffen Sie eine stabile, sichere und zukunftsfähige Praxis-IT.

Sie möchten wissen, wie gut Ihre Praxis aufgestellt ist oder suchen Unterstützung bei der Umsetzung? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen optimIT helfen wir Ihnen dabei, Ihre IT-Sicherheit rechtssicher und alltagstauglich aufzustellen.

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